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Kontrollierte Wohnraumlüftung


Wer heute baut, muss verschiedene Vorschriften und Gesetze einhalten.

Die Energieeinsparverordnung ist das maßgebende Gesetz, Stand EnEV 2014 , die den Primärenergiebedarf eines Gebäudes definiert bzw. begrenzt.

Im §6 der EnEV ist festgelegt, dass die Gebäudehülle dauerhaft luftundurchlässig sein muss, dennoch ein Mindestluftwechsel sicherzustellen ist. Da diese beide Anforderungen im Widerspruch stehen, kommt man an einer kontrollierten Lüften nicht vorbei.  Würde man diese Anforderung irgnorieren, kann der geforderte Mindestluftwechsel nicht mehr sichergestellt werden und es würde zu Feuchte- bzw. Schimmelpilzbildung im Gebäude kommen, da die Feuchtigkeit und die Schadstoffe nicht abtransportiert werden können.


Was ist überhaupt eine Kontrollierte Wohnraumlüftung ?

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) ist eine mechanische Lüftung zur Be- u. Entlüftung von Wohnungen bzw. Häusern. Hierbei unterscheidet man zwischen einer dezentraler und zentraler Lüftung. 

Außerdem gibt es KWL's mit intiegriertem Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung.

D.h. Die Wärmemenge in der Fortluft (Verbrauchte Luft die nach draußen geht) wird an die Zuluft (Frischluft die von Draußen nach Innen geht) übertragen, somti sparrt man Engergiekosten, die man benötigen würde zum aufwärmen der kalten Zuluft.







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